Anteiliger Urlaubstag / Bruchteil

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Personaler77
Beiträge: 12
Registriert: Mo Jan 27, 2020 2:12 pm

Anteiliger Urlaubstag / Bruchteil

Beitrag von Personaler77 »

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich hoffe, ich kann es verständlich erklären.

Für den Fall, dass Bruchteile eines Tages als Urlaubsanspruch zu berücksichtigen sind, wie kann dies sauber in TiMaS dargestellt werden?

Es gibt Situationen in denen eine Abrundung von Bruchteilen unter 0,5 rechtlich nicht erlaubt ist und der anteilige Urlaubstag zu gewähren ist, ergo
eigentlich auch im Zeiterfassungssystem korrekt dargestellt werden können müsste/sollte.

Beispiel:
Ein neuer Mitarbeiter tritt seine Tätigkeit am 01.12. an und hat bei 28 Tagen Grundurlaub/Jahr und 5-Tage-Woche somit einen anteiligen Urlaubsanspruch von 1/12, also 2,3333 Urlaubstage. Bei einem 8 Std-Tag wären 1/3 umgerechnet 2 Std 38 Min (laut TiMaS).

Unter "Stammdaten" - "Personal" - Reiter "Urlaub" kann man zwar Grundurlaub und Urlaubskorrekturen eintragen, jedoch funktioniert dies korrekt nur in 0,5-Schritten, wenn ich auch einen passenden Statusgrund Urlaub 1/2 mit dem Faktor 0,5 und Belastung des Kontos "Urlaub" ebenfalls mit dem Wert 0,5, erstelle und nutze. Das Benutzerhandbuch sagt im entsprechenden Abschnitt "Urlaub" hier zugleich: "Stundenweise Urlaube werden hier nicht eingetragen!"
Wo werden die denn sonst eingetragen bzw. berücksichtigt, denn das ist genau mein Fall/Problem?

Muss ich einen Statusgrund "Urlaub 1/3" erstellen, dazu den Faktor auf 0,33 setzen, einen neutralen Tagesstatus einstellen und das Urlaubskonto ebenfalls (nur) mit 0,33 belasten, damit ich zusätzlich an dem 1/3-Urlaubstag die übrige Zeit noch parallel als Arbeitszeit erfassen kann?
Ein Problem gibt es dann aber bei der Berechnung/Anzeige der (Rest-)Urlaubstage im Urlaubskonto, selbst wenn man unter "Stammdaten" - "Personal" - Reiter "Urlaub" eine entsprechende Urlaubskorrektur eintragen möchte. Dies geht nur (in meinem Beispiel) für einen Wert von -25,66 oder -25,67. Weil dies nicht genau 1/3 darstellt, kommt es zu einer ungenauen (Rest-)Urlaubsanzeige z. B. 2.3299999237. Es ändert sich auch nichts, wenn ich die Werte -25,7 (Urlaubskorrektur) und 0,3 (Statusgrund Urlaub) eingebe, auch dann gibt es keine korrekte Anzeige der Nachkommastellen im Urlaubskonto. Ärgerlich.

Das wäre aktuell mein bester aber im Ergebnis unbefriedigender Workaround für dieses Problem, oder gibt es eine elegantere Lösung? Eine unkorrekte/unleserliche Anzeige der Urlaubstage im Urlaubskonto ist eigentlich auch keine akzeptable Lösung.

Vielen Dank für Hinweise, Tipps und Hilfe!
Moderator_001
Forum-Moderator
Beiträge: 299
Registriert: Do Feb 23, 2017 5:17 pm

Re: Anteiliger Urlaubstag / Bruchteil

Beitrag von Moderator_001 »

Die nachfolgende Äußerung stellt ausschließlich die persönliche Meinung des Moderators dar und kann als Anregung verwendet werden.

Man sollte sich als Arbeitgeber überlegen, ob man sich mit solchen Kleinigkeiten wir 0,3333 Tage Urlaubsanspruch auseinandersetzen muss oder einfach zu Gunsten des/der MitarbeiterIn auf 0,5 aufrundet.

Das entspricht einer Differenz von -0,167 Tagen, was bei einem 8 Stunden Tag 1:20 Std. entspricht. Der wirtschaftliche "Schaden" für den Arbeitgeber beläuft sich bei einem angenommen Stundenlohn von 20 € auf 26,67 € (zzgl. Lohnsteuer und Sozialversicherung).

Und wenn man gar nicht anders kann, zieht man dem Mitarbeiter eben die Differenz in Höhe von 1:20 von seinem Zeitkonto ab, die er im Laufe der Zeit herausarbeiten muss. Dass der Personaler da ewig rumrechnet und nach Lösungen für die Differenz von 0,3333 Urlaubstagen sucht, kostet das Unternehmen viel mehr, als einfach auf glatte 0,5 Urlaubstage aufzurunden.
Wolf
Profi-User
Beiträge: 23
Registriert: Do Mai 07, 2020 5:08 pm

Re: Anteiliger Urlaubstag / Bruchteil

Beitrag von Wolf »

Guten Morgen,

darf ich fragen wozu eine so genaue Berechnung notwendig ist? Ich glaube die gängige Vorgehensweise ist doch bei Ansprüchen unter 0.5 wird abgerundet(auch wenn das wohl stark umstritten ist) und bei über 0.5 aufgerundet.

Wenn jemand bei Uns eintritt und ein Anspruch von sagen wir 2.33 Tagen Urlaub hätte wird auf 2.5 Tage gerundet. Liegt aber daran das unsere Geschäftsleitung da der Meinung ist, man hat besseres zu tun als sich darum zu streiten.

Allerdings schließe ich mich der persönlichen Meinung des Moderators an und möchte ebenfalls betonen, das ich das persönlich auch so sehen.

lg
M.Wolf

Sterntaler gGmbH
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